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An die Haushalte in den Weißen Flecken:

Der BBB informiert zum Anschreiben der HeLi NET

Der BBB informiert zum Anschreiben der HeLi NET

In den letzten Tagen erhielten die Haushalte in den Weißen Flecken ein Anschreiben der HeLi NET. Diesem beigefügt war ein sogenannter Grundstücksnutzungsvertrag (GNV) mit dem Logo des BBB. 

Der stellvertretende Betriebsleiter des BBB, Timm Jonas, erläutert dazu den Hintergrund. Seine erste Botschaft lautet: "Wer uns bereits einen Nutzungsvertrag übermittelt hat, muss nicht erneut tätig werden!". 
In dem Schreiben der HeLi NET ist dies ebenso erwähnt, trotzdem erhielten die Mitarbeiter des BBB viele Mails und Anrufe. Jonas erklärt: "In erster Linie ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Telekommunikationsunternehmen einem Angebotsschreiben eine Eigentümereinverständniserklärung hinzufügt. Diese Formalie muss erfüllt sein, damit die Arbeiten vorgenommen werden können. Alle Unternehmen wollen so mit dem Angebot bereits alle Voraussetzungen erfüllen. Von daher ist das völlig normal." 

Dass die HeLi NET sofort den BBB als Empfänger nutzt, soll den Prozess insgesamt beschleunigen. Jonas begründet: "Die HeLi NET wird in Zukunft das geförderte Netz vom BBB betreiben sowie instandhalten. Für den Bau sind aber wir, der BBB, allein verantwortlich. Von daher benötigen wir die Einverständniserklärung, sonst müssen wir davon ausgehen, dass ein Eigentümer den kostenlosen Anschluss ablehnt." Der Grundstücksnutzungsvertrag an den Erbauer BBB ist dementsprechend folgerichtig. 

Das Schreiben der HeLi NET stellt in erster Linie also ein Tarifangebot dar. Der BBB ist lediglich Bauherr und unternimmt als kommunaler Eigenbetrieb keine Vertriebsaktivitäten. 
Aufgrund der Vielzahl der Anrufe ist es Jonas auch wichtig, etwas Druck aus dem Thema mit dem Grundstücksnutzungsvertrag zu nehmen: "Spätestens, wenn der Tiefbauer in der Straße ist, kann das Einverständnis noch erteilt werden. Es ist also genügend Zeit vorhanden." 

Für weitere Infos stehen die Mitarbeiter des BBB gerne zur Verfügung.