Sonderaufruf Gewerbegebiete

Breitbandförderung des Bundes

Definition Sonderaufruf Gewerbegebiete

Für die Anbindung unterversorgter Gewerbe- und Industriegebiete an ein hochwertiges Glasfasernetz („Sonderaufruf Gewerbegebiete“) eröffnet der Bund Kommunen bzw. kommunalen Zusammenschlüssen die Möglichkeit, auswählte Betriebe in Industrie- und Gewerbegebieten mit mindestens 1 GBit/s symmetrisch, d.h. im Up- und Download, anzubinden.

Aus fördertechnischen Gründen können Gewerbegebiete, die in den „Weißen Flecken“ liegen, nicht im Rahmen des „Sonderaufruf Gewerbegebiete“ berücksichtigt werden. Diese Gewerbegebiete werden erst später ausgebaut.

 

Bergkamen

Am Heidegraben & Grimberg  |  Am Schlagbaum  |  In der Schlenke / Im Kattros

Kamen

Technologiepark  |  Dortmunder Allee  |  Hemsack

Zollpost  |  Edisonstraße  |  Gutenbergstraße  |  Henry-Everling-Straße  |  Kamen Karree

Am Mühlbach  |  Südfeld

Bönen

Rudolf-Diesel-Straße  |  Am Mersch  |  InlogParc

Poststraße

Meilensteine

Januar bis Dezember: Bauliche Umsetzung
Published:

: Finale Angebote, Konkretisierung Förderanträge

2021

Ausschreibungsverfahren
Published:

Ausschreibung Netzplanung/-bau/-betrieb

2020

Bedarfsabfrage, Markterkundung, Antragsstellung
Published:

Bedarfsabfrage, Markterkundung, Antragsstellung

2019