Sonderaufruf Gewerbegebiete
Breitbandförderung des Bundes
Definition Sonderaufruf Gewerbegebiete
Für die Anbindung unterversorgter Gewerbe- und Industriegebiete an ein hochwertiges Glasfasernetz („Sonderaufruf Gewerbegebiete“) eröffnet der Bund Kommunen bzw. kommunalen Zusammenschlüssen die Möglichkeit, auswählte Betriebe in Industrie- und Gewerbegebieten mit mindestens 1 GBit/s symmetrisch, d.h. im Up- und Download, anzubinden.
Aus fördertechnischen Gründen können Gewerbegebiete, die in den „Weißen Flecken“ liegen, nicht im Rahmen des „Sonderaufruf Gewerbegebiete“ berücksichtigt werden. Diese Gewerbegebiete werden erst später ausgebaut.
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Weiterführende Information
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